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Innovationsfonds

Aufbruch 57 - Kirche kann auch besser

Was wäre, wenn deine kreative Idee für Kirche finanziell getragen würde?

Würdest du den Gottesdienst vielleicht ganz anders feiern oder Kirche digital gestalten?

Wir fördern und feiern dein Start-Up für die Kirche mit dem Innovationsfonds Siegen.

Unsere Vision

In eine neue Kirchenzeit aufzubrechen. Sprichwörtlich.

Eure Idee

Wer kennt die Bedürfnisse von jung und alt besser, als die, die Kirche heute leben? Ganz genau: Du. Deine Gemeinde, Kirche oder dein Verein. Daraus kann sich so viel Gutes entwickeln.

Gemeinsam bauen wir Kirche neu

Wenn aus oll toll wird, wächst und entwickelt sich Kirche.

Richtlinien

Aufbruch57 ist ein Fonds für innovative missionarische und diakonische Projekte im Ev. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein

Warum eine Förderung?

Wir wollen Kirche neu bauen, darum unterstützen wir Kreative und Innovative Projekte im Kirchenkreis mit einer einmaligen Start-Up-Finanzierung.

Was müssen wir tun um gefördert zu werden?

  1. Das Projekt soll erkennbar jenseits der gewohnten Gleise und Zielgruppen arbeiten
  2. Es soll Menschen ansprechen, die von den bisherigen Angeboten unserer Gemeinden und Einrichtungen nicht erreicht werden und ihnen das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat bezeugen.
  3. Es soll Initiativen unterstützen, die das Erreichen von neuen Zielgruppen durch neue, ergänzende Formen von Kirche an besonderen Orten in ökumenischer Weite ausprobieren.
  4. Es soll ein Votum des für den betreffenden Bereich zuständigen Presbyteriums oder einer Einrichtung des Ev. Kirchenkreises Siegen vorliegen.
  5. Im Projekt soll gelebte Spiritualität einen zentralen Raum einnehmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag können Gruppen stellen, die Gott und Menschen dienen wollen und dazu eine innovative Projektidee

  • für einen bestimmten Ort,
  • für eine bestimmte Menschengruppe,
  • für eine besondere Not oder Herausforderung

in der Region des Ev. Kirchenkreises Siegen entwickeln und verfolgen.

Projektträger können sein:

  • evangelische Kirchengemeinden
  • Einrichtungen des Ev. Kirchenkreises Siegen (Referate Tages-Einrichtungen für Kinder, Diakonisches Werk etc.)
  • freie Werke (z.B. CVJM) oder eingetragene Vereine (e.V.)
  • eigens gegründete Vereine

nicht institutionell verankerte Initiativgruppen (z.B. Fresh-X- oder ökumenische Initiativen) in Kooperation mit a – c

Gibt es Voraussetzungen für den Antrag?

Ja, ihr müsst den Antrag in schriftlicher Form vor Ausführung des Vorhabens dem Ev. Kirchenkreis Siegen vorzulegen.

Die Anträge müssen außerdem die folgenden Punkte enthalten:

  • Darstellung des geplanten Vorhabens (Art der Veranstaltung/des Projektes, Ort und zeitlicher Rahmen)
  • Angaben, welche Besonderheiten das Vorhaben auszeichnet
  • Kosten- und Finanzierungsplan (s. Anlage: Zuwendungsrichtlinien, Verwaltungsordnung der EKvW, §14 Abs. 2)
  • Ansprechpartner für Rückfragen

Wie wird abgerechnet?

Nach Durchführung der Maßnahme ist innerhalb von 3 Monaten eine Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben beim Ev. Kirchenkreis Siegen vorzulegen (hierbei zählt zu Einnahmen auch die Finanzierung durch Dritte, wie Spenden oder öffentliche Fördergelder). Belege können vom Ev. Kirchenkreis zu Prüfzwecken angefordert werden.

Für den Fall, dass keine ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise beigebracht werden, werden weitere Auszahlungen gestoppt und eine Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Fondmittel eingefordert. (s. Anlage, §14, Auszahlung und Prüfung,7.3)

Wieviel Fördergelder bekommen wir?

Die Projekte sollen mit bis zu 70% der Projektsumme (Personal- und Sachkosten) gefördert werden. Die Verwaltung des Ev. Kirchenkreises Siegen ist im Vorfeld einzubinden, wenn arbeitsrechtliche bzw. finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen werden sollen.

Der zu leistende Eigenanteil soll folglich mind. 30% betragen.

Die Mindestfördersumme soll 2.000€ betragen.

Drittmittel müssen im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt unmittelbar nach Antragsbewilligung, bei mehrjährigen Projekten in Jahresraten.

Eine Verlängerung der Förderung über 5 Jahre hinaus ist nicht möglich.

Haben wir Pflichten, die zu erfüllen sind?

Die Fördermittelnehmer berichten schriftlich gegenüber dem Ev. Kirchenkreis Siegen (Kreissynodalvorstand als Zuwendungsgeber, dem Bewertungsausschuss (Aufbruch57) über den inhaltlichen und finanziellen Fortgang des Projektes (bei mehrjährigen Projekten jährlich), bzw. über den inhaltlichen und finanziellen Projektabschluss bei kurzfristiger angelegten Projekten.

Werden wir unterstützt?

Falls gewünscht, wird die Vernetzung mit und die Beratung durch andere fachkundige Ansprechpartner/innen in Kirchenkreis oder Landeskirche ermöglicht.

Zeit aufzubrechen....

Mach uns einen Antrag! Wir zeigen dir auch wie, ist gar nicht schwer!

Antrag: Downloaden, ausfüllen, zurückschicken

Klingt ziemlich einfach oder? Klick einfach auf den Link und fülle das Dokument aus.

Den fertig ausgefüllten Antrag sendest du dann an jochen.wahl@kirche-burbach.de zurück, wir melden uns dann für die weiteren Schritte bei dir!

So füllst du den Antrag aus

Doch nicht ganz so einfach mit dem ausfüllen? Im Video erklären wir dir, wie’s funktioniert!

Solltest du in der Zwischenzeit dringende Fragen haben, melde dich bei jochen.wahl@kirche-burbach.de und wir begleiten dich durch den Antragsprozess.

Kontakt:

Jochen Wahl

Jochen Wahl

Vorsitzender Presbyterium

Lindenstockstr. 12
57299 Burbach

Tel.: 02736 448791

E-Mail: jochen.wahl@kirche-burbach.de

Gremium des Innovationsfonds:

Jochen Wahl, Vorsitzender des Gremiums, Pfarrer KG Burbach

Dr. Martin Klein, Pfarrer KG Klafeld

Ulrike Steinseifer, KG Oberholzklau, Mitglied KSV

Helga Hoffmann, KG Weidenau

Susanne Hoffmann-Stein, KG Weidenau

Dietmar Braun, Diakoniestation Kreuztal

Karsten Schreiber, CVJM Siegerland

Anne Jung, Ev. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein

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