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Kirchenkreise gehen weiter auf Vereinigung zu
Kreissynode für Vereinigung mit Wittgenstein

25.11.2021

Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Siegen hat sich für eine Vereinigung mit dem Nachbarkirchenkreis Wittgenstein ausgesprochen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten des obersten Leitungsorgans des Kirchenkreises am Mittwoch auf ihrer digital stattfindenden Herbsttagung für einen entsprechenden Tendenzbeschluss. Es gab 102 Ja-Stimmen, neun Enthaltungen und zwei Gegenstimmen. Zeitgleich stimmte auch die Wittgensteiner Synode in Bad Berleburg mehrheitlich dem Tendenzbeschluss zu. Damit beauftragen die beiden Synoden nun die Evangelische Kirche von Westfalen, ein Anhörungsverfahren zu beginnen, in dem noch jedes Presbyterium dem Zusammenschluss zustimmen muss.

Bei der Vereinigung gehe es nicht darum, „dass einer gegenüber dem anderen obsiegt“, betonte der Siegener Superintendent Peter-Thomas Stuberg. „Sondern dass wir uns miteinander mit unseren Stärken, unseren Traditionen, mit unserer Erfahrung vor Ort ergänzen und so miteinander Kirche im südwestfälischen Raum werden für die Menschen, mit denen wir leben.“ Hintergrund ist, dass der Kirchenkreis Wittgenstein bereits 2012 angesichts sinkender Mitglieder- und Pfarrerzahlen sowie Finanzmittel eine verstärkte Zusammenarbeit angeregt hatte. Der Kirchenkreis Wittgenstein hatte im Jahr 2020 noch rund 30.700 Gemeindeglieder, der Kirchenkreis Siegen rund 110.000. „Wir haben uns in den Kirchenkreisen miteinander auf den Weg gemacht“, rekapitulierte Superintendent Stuberg vor den Synodalen den bisherigen Verhandlungsprozess. Aus einer anfänglichen Skepsis und etlichen Vorbehalten gegenüber einer Vereinigung seien sehr konkret die Punkte benannt worden, die bei einer Vereinigung für jeden Kirchenkreis grundlegend sind. In Arbeitsgruppen hatten Vertreter beider Kirchenkreise zu diesen fünf Themenbereichen Lösungen erarbeitet, über die Anfang November bereits eine gemeinsame Synodalversammlung beraten hatte. Die Synode bestätigte mit dem Tendenzbeschluss diese Vorschläge als Grundlagen für die weiteren Vereinigungsverhandlungen.

Zu den beschlossenen Grundlagen gehören neben theologischen Leitlinien unter anderem, dass bei der Berechnung von Pfarrstellen neben der Gemeindegliederzahl auch der Faktor der Diaspora-Fläche berücksichtigt werden sollte – gerade mit Blick auf die Sauerländer Kirchengemeinden beider Kirchenkreise. Zudem würden alle bestehenden Einrichtungen, darunter das Evangelische Gymnasium und die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Siegen sowie das Abenteuerdorf Wittgenstein und das Haus der Kirche in Bad Berleburg, zunächst unverändert in den vereinigten Kirchenkreis übernommen. Manche Dinge seien noch im Einzelnen zu klären, sagte Stuberg. Dazu gehört unter anderem auch der Name des möglichen vereinigten Kirchenkreises. Dennoch sei nun eine Basis gefunden, auf der man gemeinsam weitergehen könne, „auch ohne dass wir in allen Details, für alle Vorkommnisse und für jede Eventualität jetzt schon eine genaue Auskunft geben können“, sagte der Superintendent. Im Prozess der Annäherung habe man mehrfach feststellen können: „Wir vertrauen einander und wir gehen miteinander einen solchen Weg im Vertrauen auf unseren Gott. In diesem Vertrauen werden wir dann Antworten auch auf die Fragen finden, die wir jetzt noch nicht absehen können.“

In dem nun folgenden Anhörungsverfahren unter den Presbyterien beider Kirchenkreise muss nach Kirchenordnung Einigkeit über die mögliche Vereinigung herrschen. Wenn diese hergestellt wird, könnte auf den nächsten Sommersynoden 2022 unter anderem der Name eines vereinigten Kirchenkreises sowie der Entwurf einer Vereinigungsurkunde beschlossen werden. Auf den Herbstsynoden 2022 würde dann das Leitungsgremium bestimmt. Eine Vereinigung könnte zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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